Allgemeine Miet- und Geschäftsbedingungen

·    Sämtliche Mietgeräte mit Zubehör sind und bleiben Eigentum von "Alexander Holzknecht - Megasound", nachfolgend nur Megasound genannt. Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Innsbruck.

·    Die Miete bezieht sich jeweils (wenn nicht anderst schriftlich ausgemacht) auf max. 24Stunden, spätestens aber bis 12Uhr des Folgetages, außer eine Zurückgabe durch Sonn- und Feiertage ist unmöglich bzw. nicht vereinbart, oder die Geräte wurden für mehrere Tage ausgeliehen. Zu spät retournierte Geräte werden jeweils zum vollen Mietpreis zusätzlich in Rechnung gestellt (auch wenn für die Miete eine Pauschale vereinbart wurde). Weiters sind Schäden, die Megasound durch die verspätete Rückgabe entstehen (z.B.: Nichteinhaltung anderer Verträge, Mietkosten bei Partnerfirmen, ...) vom Mieter zusätzlich zu ersetzen.

·    Der Mieter übernimmt die volle Verantwortung über die Geräte in vollem Umfang und für sämtliche Schäden vom Zeitpunkt der Übergabe, bis zum Zeitpunkt der Rückgabe (egal ob bei Abholung, oder Lieferung durch Megasound). Nicht retournierte Geräte werden (nach spätestens 7Tagen) zum derzeitig vollen Wiederbeschaffungspreis (Abschreibung in der Buchhaltung haben keine Geltung) dem Mieter in Rechnung gestellt, zuzüglich des Mietpreises für diese 7Tage. Schadensregulierungen erfolgen ausschließlich zu den Bedingungen von Megasound.

·    Beschädigte Geräte, oder zerkratzte Mietsachen (auch Beschriftungen) werden zum vollen Wiederherstellungspreis dem Mieter in Rechnung gestellt. Ausgenommen sind Leuchtmittel.

·    Die Haftung des Mieters ist bei Lieferung und auch bei der Bedienung durch Megasound (vom Zeitpunkt der Anlieferung bis hin zum Abtransport, vor allem bei Diebstahl zu jeder Zeit (ganz speziell zw. 22:00 und 06:00 Uhr) in vollem Umfang zu tragen. Ausgenommen sind durch Mitarbeiter von Megasound verursachte Schäden bei den Leihgeräten.

·    Megasound ist es vorbehalten bei jedem Auftrag bei Bedarf die Produkte, welche gegebenenfalls mit Marke und Type bestellt wurden, durch gleich-, oder höherwertigere Produkte abzuändern und diese auszugeben, oder zu liefern.

·    Wir haben eine ständige Qualitätskontrolle, jedoch können Geräte (wieso auch immer) Fehler aufweisen. Der Mieter bestätigt bei der Übergabe, dass er die Geräte in einwandfreiem Zustand übernommen hat.
Für diese Kontrolle stellen wir im Lager die Stromanschlüsse zur Verfügung um dies kontrollieren zu können. Nachträgliche Beanstandungen können von Megasound nicht anerkannt werden, außer der Mieter ruft uns vorher an und gibt uns persönlich, oder per Anrufbeantworter einen Schaden bekannt.
Für die ordnungsgerechte Bedienung der Geräte bekommen Sie auf Wunsch bei der Übergabe eine Schulung. Wir haften nicht für die Folgen von sämtlichen Schäden, die durch alle erdenklichen  Fehler des Mieters auftreten.
Verzichtet der Mieter bei Rückgabe/Übergabe der Geräte auf ein Beisein der Bestandsaufnahme und der technischen Kontrolle, erkennt er die Feststellung (auch nachträglich (binnen 1Woche) über den Zustand der Geräte von Megasound an.

·    Jede Art von Änderungen an den Geräten ist dem Mieter untersagt. Ebenso darf eine von Megasound angebrachte Werbung an den Geräten nicht entfernt, oder beschädigt werden. Die Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes übernimmt der Mieter.

·    Jede Art von Bewilligungen zur Inbetriebnahme der Geräte, sowie evtl. Steuern und Abgaben trägt der Mieter.
Für Hörschäden übernimmt Megasound keinerlei Haftung.
Der Veranstalter bestimmt die Lautstärke und bei Bedienung durch Megasound sind wir dabei weisungsgebunden. Der Veranstalter hat die volle Haftung.

·    Bei allen Bühnenaufbauten sind vom Mieter sämtliche Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit für die Besucher, dem Personal, oder anderen Personen, auch von allen Geräten zu gewährleisten. Dies ist durch die "Abnahme" von Baupolizei, Statikern und Sachverständigen zu machen. Wir stellen sämtliche Unterlagen zu Verfügung.
Bei Open Air Bühnen ist Megasound jederzeit berechtigt (egal bei welchem Untergrund),  so genannte größere „Nägel“ im Boden zu verankern, um bei Wind die Sicherheit zu gewährleisten. Weiters sind bei Wind/Sturm die seitlichen Planen zu lösen, bzw. alle angemessenen Sicherheitsmassnahmen zu treffen, um niemanden zu gefährden.

·    Sollte vom Mieter generell (insbesondere bei Open Air Bühnen) Personal, bzw. Auf- und/oder Abbauhelfer zu Verfügung gestellt werden, darf Megasound bei deren Nichterscheinen, oder deren Arbeitsunfähigkeit (betrunken, verletzt,...) die dadurch entstehenden Kosten voll in Rechnung stellen.

·    Benötigte Stromanschlüsse sind immer vom Mieter überprüft bereitzustellen.

·    Bei Stornierung eines vereinbarten Vertrages (egal, ob mündlich, oder schriftlich) werden dem Mieter folgende Stornogebühren verrechnet:
Bei Abholungen durch den Kunden: 1. bis 5. Tag vor Mietbeginn = 100%
6. bis 14. Tag vor Mietbeginn = 50%
Ab dem 15. Tag vor Mietbeginn = 20% der Auftragssumme
Bei Lieferungen, Auftritten oder Veranstaltungen bei denen Personal gebucht wird:
1. bis 7. Tag vor Vertragsdatum = 100% zuzügl. eventueller Vorbereitungskosten
8. bis 12. Tag vor Vertragsdatum = 50%  zuzügl. eventueller Vorbereitungskosten
ab dem 13. Tag vor Vertragsdatum = 15% der Auftragssumme zuzügl. eventueller Vorbereitungskosten

·    Bei Veranstaltungen, bei denen Personal gebucht wird, verpflichtet sich der Mieter für ausreichend Getränke (antialkoholisch) und ab 4 Stunden Arbeitszeit für Verpflegung aller Personen zu sorgen.

·    Mieten und Abrechnungen unter 200eur netto (240eur brutto) sind bei Vertragsende  in bar zu bezahlen, bzw. alle weiteren Geschäfte sind netto ohne Abzug binnen 1 Woche zu überweisen. Bei Verzug haben wir das Recht zur sofortigen Kündigung weiterer Aufträge.

·    Bei Kaufgeschäften bleiben die Geräte bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Waren zurückzuholen und die entstanden Kosten wie Zinsen, Arbeits- und Fahrtkosten, Wertminderung und alle anderen Kosten voll in Rechnung zu stellen.

·    Alle Angebote von Megasound sind freibleibend, alle Preise netto zuzügl. 20% Mwst.

·    Änderungen abgeschlossener Verträge (auch mündlicher VERTRÄGE) bedürfen der Schriftform. Der Mieter, oder der für den Mieter mit "i.V." zeichnende haftet auch persönlich für die Einhaltung (auch bei Verträgen mit Vereinen) des Vertrages und erklärt sich mit allen Punkten des Vertrages einverstanden.